Die Gemeindeverwaltung Aefligen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben in der Zeit vom 18. September 2026 bis 19. Oktober 2026 öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Vorhaben Ersatz Uferbefestigung Dorfbach Aefligen
Das Projekt sieht im Abschnitt entlang des Büünacherweg ab Fraubrunnenstrasse bis zum ehemaligen Wehr den Abbruch der Uferbefestigung des Dorfbachs in Aefligen vor. Die Uferbefestigung (linksseitig) soll durch eine Böschung ersetzt werden. Die bestehende Bachmauer (rechtsseitig) soll durch eine Blocksteinmauer ergänzt und das Gewässer insgesamt ökologisch aufgewertet werden. Gleichzeitig wird die Sohle abgesenkt und die Abflusskapazität erhöht. Das Wehr beim ehemaligen Kleinkraftwerk wird zurückgebaut.
Die vollständige Publikation ist im E-Amtsblatt des Kantons Bern und unter www.epublikation.ch einsehbar. Die Publikation mit den Plangrundlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde sowie in der Gemeindeverwaltung Aefligen während der Öffnungszeiten einsehbar.
Genehmigungsplan Erneuerung Kraftwerk Schalunenstr. 9 aus dem Jahr 2013
