In- und Ausserkraftsetzungen

Publikation

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 folgende Beschlüsse gefasst hat:

Organisationsverordnung Gemeinde Aefligen mit Anhängen
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf 01. Januar 2025 in Kraft. Sie hebt die Organisationsverordnung Gemeinde Aefligen mit Anhängen vom 22. Januar 2024 auf.

Verordnung über die Ressortentschädigung  
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf 01. Januar 2025 in Kraft. Sie hebt die Verordnung über die Ressortentschädigung vom 10. Januar 2022 auf.

Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle 
Auf Grund des Wechsels der Zuständigkeit an den Kanton per 1. August 2025 wird der bestehende Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 16. Juni 2016, per 31. Juli 2025 aufgehoben.

Rechtsmittel: 
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental, erhoben werden.

Aefligen, 10. Dezember 2024     Der Gemeinderat