Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen Gemeinde Aefligen

Gemeinderatsbeschluss vom 16. Februar 2021

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 16.02.2021 die Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf 01. April 2021 in Kraft.

 

Rechtsmittel:

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, erhoben werden.

 

Listeneinträge:

Der Gemeinderat gibt bekannt, dass gestützt auf die neue Verordnung, Eintragungen in Listen (Gewerberegister, Vereinslisten etc.) auf der Homepage der Gemeinde mit Mitteilung der Betroffenen an die Gemeindeverwaltung Aefligen bis Ende der Auflagefrist gelöscht werden.

 

Aefligen, 16.02.2021          Der Gemeinderat