Verordnung über die Ressortentschädigung des Gemeinderates

Publikation

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 10.01.2022 die Verordnung über die Ressortentschädigung des Gemeinderates ab dem 01.01.2022 überarbeitet und erlassen hat. Es wurde keine Erhöhung der Entschädigungen vorgenommen (Umverteilung). Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2022 in Kraft. 

Rechtsmittel: 
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, erhoben werden.

Der Gemeinderat