Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2022, Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2022, Kenntnisnahme
3. Abrechnungen Verpflichtungskredite
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1, 2 und 3 liegen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Mit den Aefliger Nachrichten 1 / 2023 wird zu den Traktanden der Versammlung informiert. Die detaillierte Jahresrechnung 2022 kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Aefligen, 2. Mai 2023 Der Gemeinderat