Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2023, Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2023, Kenntnisnahme
3. Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE»
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 und 2 liegen 10 Tage und die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Mit den Aefliger Nachrichten 1 / 2024 wird zu den Traktanden der Versammlung informiert. Die detaillierte Jahresrechnung 2023 kann bei der Verwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Aefligen, 30. April 2024 Der Gemeinderat