Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2020, Genehmigung
2. Datenschutzbericht 2020, Kenntnisnahme
3. Datenschutzreglement Änderung, Genehmigung
4. Reglement über die Konzessionsabgabe Stromversorgung, Genehmigung
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 und 2 liegen 10 Tage und die Unterlagen zum Traktanden 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Mit den Aefliger Nachrichten 2 / 2021 wird zu den Traktanden der Versammlung informiert. Die detaillierte Jahresrechnung 2020 kann in der Verwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Die Durchführung der Gemeindeversammlung unterliegt den zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Verhaltens- und Hygienebestimmungen des BAG.
Aefligen, 4. Mai 2021 Der Gemeinderat