Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen

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Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen ebenfalls die Gemeindeverwaltungen. Sämtliche Besucher des Gemeindehauses müssen folglich eine Hygienemaske tragen. 

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit unserer Mitarbeitenden sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich vorwiegend per Telefon, E-Mail oder Briefpost an uns wenden und nur in dringenden Fällen den Schalter aufsuchen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

Medienmitteilung Regierungsrat Kanton Bern vom 07.10.2020

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