Lottos und Tombolas sind neu meldepflichtig

Seit dem 1. Januar 2021 sind Tombolas und Lottos meldepflichtig.

Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten.Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Unter folgendem Link finden Sie alle nötigen Informationen dazu.

Der Gemeindeverwalter