Kantonsweites Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Grosse Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4). Aus diesem Grund besteht weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) sowie ein generelles Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag. 

Weitere Informationen unter: Waldbrandgefahr Kanton Bern

Dispositionsbeurteilung vom 30.07.2026

Massnahmen Waldbrandgefahr gültig ab 30.07.2026