Inkraftsetzungen

Publikation

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 22.01.2024 folgende Beschlüsse gefasst hat:

Organisationsverordnung Gemeinde Aefligen mit Anhängen
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 01. Januar 2024 in Kraft. 

Besoldungsverordnung ab 2024 
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 01. Januar 2024 in Kraft. 

Änderung Gebührentarif zum Reglement der Kommunikationsanlage Gemeinde Aefligen
Die festgelegten Gebühren werden nicht erhöht, sondern es erfolgt einzig die Umsetzung der Mehrwertsteuerpflicht, welche zusätzlich zu den Gebühren erhoben wird. Die Änderung des Gebührentarifs tritt unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden rückwirkend per 01. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittel: 
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental, erhoben werden.

Aefligen, 22.01.2024     Der Gemeinderat