In- und Ausserkraftsetzungen (Behörden- und Personalreglement / Verordnung über die Ressortentschädigung des Gemeinderates 2025 / Besoldungsverordnung ab 2026 Gemeinde Aefligen)

Publikation

Behörden und Personalreglement – Inkraftsetzung
Gestützt auf den Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 04.12.2025 genehmigte Teilrevision im Behörden- und Personalreglement unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist. Das beschlossene Reglement trat am 01.01.2026 in Kraft.

Verordnung über die Ressortentschädigung des Gemeinderates 2025
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass mit dem Beschluss an der Gemeindeversammlung vom 04.12.2025 die Verordnung über die Ressortentschädigung des Gemeinderates vom 10.12.2024 per 31.12.2025 aufgehoben wurde.

Besoldungsverordnung ab 2026 Gemeinde Aefligen
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 15.12.2025 die Besoldungsverordnung ab 2026 erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 01.01.2026 in Kraft. Alle vorhergehenden und widersprechenden Vorschriften insbesondere die Besoldungsverordnung 2025 wird aufgehoben.

Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2025 der Besoldungsverordnung ab 2026 Gemeinde Aefligen kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental, erhoben werden.

 

Der Gemeinderat