Gemäss Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 beträgt die Hundetaxe CHF 50.00 für jeden in der Gemeinde am 1. August gehaltenen und über sechs Monate alten Hund.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die neu einen Hund halten oder die ihr Tier seit dem letzten Bezug der Hundetaxe nicht mehr haben, teilen dies der Gemeindeverwaltung Aefligen (Tel. 034 445 23 93 oder Mail ewk@aefligen.ch) bis am 9. August 2026 mit. Die Hundetaxe wird im Laufe des Monats August 2026 in Rechnung gestellt. Die Fakturierung erfolgt anhand des aktuellen Hundeverzeichnisses der Gemeinde Aefligen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der AMICUS-Datenbank registriert sein müssen. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt. Der Mikrochip ersetzt die Hundemarken.
