Gemeindeurnenabstimmung vom 8. März 2026 - Rechtskraft

Publikation

Gestützt auf Art. 17 des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen der Einwohnergemeinde Aefligen vom 07. Dezember 2023 wird die Rechtskraft folgender Gemeindeurnenabstimmung bekannt gegeben:
 
Vorlage
Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Baukredit) von CHF 1‘685‘000.00 (brutto) für die Sanierung Trinkwasserleitung und Abwasserleitung Schalunenstrasse mit Teilsanierung Strasse 

Die gegen die Abstimmung vom 8. März 2026 erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental vom 12. August 2026 abgewiesen. Die Gemeindeurnenabstimmung, welche mit 322 Ja zu 92 Nein angenommen wurde, ist in Rechtskraft erwachsen.