Gemeindeurnenabstimmung vom 8. März 2026

Kreditantrag von CHF 1‘685‘000.00 für die Sanierung Trinkwasserleitung und Abwasserleitung Schalunenstrasse mit Teilsanierung Strasse

Gestützt auf Art. 9 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16.12.1998 in Verbindung mit Art. 4 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Aefligen vom 10.12.2015 wird folgende Gemeindeabstimmung bekannt gegeben:
 
Vorlage
Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Baukredit) von CHF 1‘685‘000.00 (brutto) für die Sanierung Trinkwasserleitung und Abwasserleitung Schalunenstrasse mit Teilsanierung Strasse 

 

Gültigkeit des Stimmzettels
Der Stimmzettel ist gültig, wenn er handschriftlich mit „Ja“ oder mit „Nein“ ausgefüllt und vom Wahl- und Abstimmungsausschuss abgestempelt ist.

Zustellung Stimmmaterial und Aktenauflage
Der für diese Gemeindeurnenabstimmung zu verwendende amtliche Stimmzettel wird den Stimmberechtigten, zusammen mit dem persönlichen Stimmrechtsausweis und der für die Gemeindeurnenabstimmung verfassten Botschaft mit den Erläuterungen zu den Vorlagen zugestellt. Zusätzlich liegen die Akten zu den Vorlagen bei der Gemeindeverwaltung auf und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Auch sind diese auf der Homepage der Gemeinde Aefligen www.aefligen.ch ersichtlich.

Stimmabgabe
Die Stimmabgabe findet unter der Leitung des Abstimmungsausschusses statt. Das Abstimmungs- und Wahllokal im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 8. März 2026, 10.00 – 11.00 Uhr

Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich stimmt, kann seine Stimme von einem beliebigen Ort im Inland oder Ausland aus absenden (frankiert) oder sie bei der Gemeindeverwaltung Aefligen abgeben. Dabei ist zu beachten, dass die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag, 09.00 Uhr, bei der Verwaltung eintreffen müssen. Die Stimmrechtsausweise sind zu unterzeichnen. Die näheren Einzelheiten sind auf dem Zustell- und Rückantwortkuvert ersichtlich. Die briefliche Stimmabgabe durch einen Stellvertreter an der Urne ist nicht zulässig.

Stimmrechtsausweise
Begehren um Ausstellung eines Duplikates der Ausweiskarte können bis Donnerstag, 5. März 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Aefligen geltend gemacht werden. Später werden keine Stimmrechtsausweise mehr ausgestellt.

Feststellung des Abstimmungsergebnisses und Veröffentlichung
Der vom Gemeinderat gewählte Wahl- und Abstimmungsausschuss versieht den Urnendienst am Sonntag, 8. März 2026, von 10.00 bis 11.00 Uhr und ermittelt anschliessend das Abstimmungsresultat. Die Veröffentlichung des Resultats erfolgt nach abgeschlossener Auszählung auf der Homepage www.aefligen.ch, auf www.epublikation.ch sowie auf dem WhatsApp-Kanal.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Abstimmung gemäss Art. 67a Abs. 2 VRPG schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, Begründung sowie Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Aefligen, 5. Februar 2026             Der Gemeinderat


Botschaft

Plan Sanierung Schalunenstrasse - Teil Süd-Ost

Plan Sanierung Schalunenstrasse - Teil Nord-West

Plan Sanierung Schalunenstrasse - Teil Nord-Ost