Gestützt auf Art. 9 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16.12.1998 in Verbindung mit Art. 4 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Aefligen vom 10.12.2015 wird folgende Gemeindeabstimmung bekannt gegeben:
Vorlage
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 3‘000‘000.00 (brutto) für den Ersatzneubau Schulgebäude anstelle Lehrerhaus, Sanierung bestehendes Schulgebäude
Gültigkeit des Stimmzettels
Der Stimmzettel ist gültig, wenn er handschriftlich mit „Ja“ oder mit „Nein“ ausgefüllt und vom Wahl- und Abstimmungsausschuss abgestempelt ist.
Zustellung Stimmmaterial und Aktenauflage
Der für diese Gemeindeurnenabstimmung zu verwendende amtliche Stimmzettel wird den Stimmberechtigten, zusammen mit dem persönlichen Stimmrechtsausweis und der für die Gemeindeurnenabstimmung verfassten Botschaft mit den Erläuterungen zu den Vorlagen zugestellt. Zusätzlich liegen die Akten zu den Vorlagen bei der Gemeindeverwaltung auf und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung zur Gemeindeurnenabstimmung findet am Montag, 5. September 2022 um 20.00 Uhr im Gemeindesaal, DG Gemeindehaus statt.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe findet unter der Leitung des Abstimmungsausschusses statt. Das Abstimmungs- und Wahllokal im Gemeindehaus ist wie folgt geöffnet:
Sonntag, 25. September 2022, 10.00 – 11.00 Uhr
Bestimmungen für die briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich stimmt, kann seine Stimme von einem beliebigen Ort im Inland oder Ausland aus absenden (frankiert) oder sie bei der Gemeindeverwaltung Aefligen abgeben. Dabei ist zu beachten, dass die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag, 09.00 Uhr, bei der Verwaltung eintreffen muss. Die Stimmrechtsausweise sind zu unterzeichnen. Die näheren Einzelheiten sind auf dem Zustell- und Rückantwortkuvert ersichtlich. Die briefliche Stimmabgabe durch einen Stellvertreter an der Urne ist nicht zulässig.
Stimmrechtsausweise
Begehren um Ausstellung eines Duplikates der Ausweiskarte können bis Freitag, 23. September 2022, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Aefligen geltend gemacht werden. Später werden keine Stimmrechtsausweise mehr ausgestellt.
Feststellung des Abstimmungsergebnisses und Veröffentlichung
Der vom Gemeinderat gewählte Wahl- und Abstimmungsausschuss versieht den Urnendienst am Sonntag, 25. September 2022, von 10.00 bis 11.00 Uhr und ermittelt anschliessend das Abstimmungsresultat. Die Veröffentlichung des Resultats erfolgt nach abgeschlossener Auszählung auf der Homepage www.aefligen.ch sowie im amtlichen Anzeiger Kirchberg.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde in Stimmrechtssachen beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, Begründung sowie Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Aefligen, August 2022 Der Gemeinderat
Botschaft Gemeindeurnenabstimmung 25.09.2022
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Plan Schnitt 2
Plan Schnitt 3 + 4
Plan Schnitt 6