Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Verbot von Feuerwerk

Grosse Waldbrandgefahr

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" gilt im ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen erlassen. Dies gilt auch über den Nationalfeiertag. 

Weitere Informationen unter: Waldbrandgefahr Kabnton Bern

Dispositionsbeurteilung vom 23.07.2026

Massnahmen Waldbrandgefahr gültig ab 23.07.2026