Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 130‘000.00 für die Widmung der Wohnung EG des Lehrerhauses, Ischlagweg 3, Aefligen (bisher Finanzvermögen) der öffentlichen Aufgabe der Tagesschule (neu Verwaltungsvermögen).
Gestützt auf Artikel 26 ff des Organisationsreglements vom 10. Dezember 2015 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 7. Dezember 2021 öffentlich bekannt gemacht. Die Botschaft liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann auf der Website der Gemeinde Aefligen (www.aefligen.ch) heruntergeladen werden. Zudem wird in der nächsten Ausgabe der Aefliger Nachrichten hierüber informiert.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.
Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 17. Januar 2022 beim Gemeinderat Aefligen
2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 41 Stimmberechtigten der Gemeinde Aefligen rechtsgültig unterzeichnet sein.
Aefligen, 7. Dezember 2021 Der Gemeinderat