Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 14.01.2025 die Besoldungsverordnung ab 2025 erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 01. Januar 2025 in Kraft. Alle vorhergehenden und widersprechenden Vorschriften insbesondere die Besoldungsverordnungen 2016, 2017, 2018, 2020, 2021, 2023 und 2024 werden aufgehoben.
Rechtsmittel:
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, erhoben werden.
Aefligen, 14.01.2025 Der Gemeinderat