Besoldungsverordnung ab 2023 und Verordnung Pachtland Gemeinde Aefligen

Publikation

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Aefligen an seiner Sitzung vom 06.02.2023 die Besoldungsverordnung ab 2023 sowie die Verordnung Pachtland erlassen hat. Die Verordnungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 01. Januar 2023 in Kraft. 

Rechtsmittel: 
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, erhoben werden.

Aefligen, 06.02.2023     Der Gemeinderat

Besoldungsverordnung ab 2023
Verordnung Pachtland