Beschwerdeentscheid Anpassung Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement

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Gegen die am 9. August 2022 beschlossene Anpassung der Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement, Art. 5 Gebühren, wurden fristgerecht zwei Beschwerden eingereicht. Der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental liegt mit Datum vom 25.04.2023 vor. Die Beschwerde wurde auf Grund eines formellen Fehlers (fehlende Vorprüfung durch Preisüberwacher) gutgeheissen. 

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die auf Grund der defizitären Spezialfinanzierung notwendige Anpassung der Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement zu überarbeiten. Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuerpflicht des Bereichs Abfall in der Gemeinde Aefligen überprüft. 

Die Anpassung wird vermutlich im Rahmen des Budgets 2024 neu beschlossen. Die bisher im Jahr 2023 bei der Gemeindeverwaltung bezogenen Grüngutmarken werden daher auf Basis der bisherigen Ausführungsbestimmungen zum Abfallreglement in Rechnung gestellt.


Aefligen, 15.05.2023     Der Gemeinderat