Gestützt auf den Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung vom 03.12.2020 genehmigte Änderung im Behörden- und Personalreglement unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist. Das beschlossene Reglement trat am 01.01.2021 in Kraft.
Aefligen, 12.01.2021 Der Gemeinderat