Der Grosse Rat hat Änderungen in kantonalen baurechtlichen Erlassen beschlossen. Dadurch sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 zwingend im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über eBau elektronisch zu erfassen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Die Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich auch 2-fach in Papierform mit den nötigen Unterschriften bei der Standortgemeinde des Bauobjektes einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
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