Per 1. März 2021 wurde das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen, die Verordnung über die Gemeinderegister-Plattform und die Verordnung über die zentrale Personenverwaltung durch den Kanton Bern in Kraft gesetzt. Gestützt darauf wurde die bestehende Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Einwohnergemeinde Aefligen vom 1. März 2017 hinfällig, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung bereits abdecken.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Aefligen an seiner Sitzung vom 10. Januar 2022 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES rückwirkend per 31. Dezember 2021 ersatzlos aufgehoben hat.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i.E., erhoben werden.
Der Gemeinderat