Ausserkraftsetzung Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

Publikation

Gemäss Art. 15b IMG (Gesetz über die Information und die Medienförderung, IMG: BSG 107.1) brauchen die Gemeinden seit dem 1. Januar 2024 keine Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen mehr. Die Grundlage dazu wurde bei der Revision des Informationsgesetzes (neu: Gesetz über die Information und die Medienförderung) aufgenommen. 

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Aefligen an seiner Sitzung vom 26. November 2024 die Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen per 31. Dezember 2024 ersatzlos aufgehoben hat. 

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. 

Der Gemeinderat