Anpassungen Feuerwehrreglement und Reglement der Kommunikationsanlage Gemeinde Aefligen

Publikation

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 beschlossenen Anpassungen im Feuerwehrreglement sowie dem Reglement der Kommunikationsanlage Gemeinde Aefligen unangefochten in Rechtskraft erwachsen sind. Die Anpassungen im Feuerwehrreglement traten rückwirkend per 01. Januar 2023 in Kraft. Die Anpassungen im Reglement über die Kommunikationsanlage Gemeinde Aefligen traten per 01. Januar 2024 in Kraft.

Der Gemeinderat