Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) hat die Gemeinde Aefligen das Mandat des Nachführungsgeometers für die Periode 2026-2033 öffentlich ausgeschrieben.
Der Zuschlag als Nachführungsgeometer der Gemeinde Aefligen ist vom Gemeinderat an Hans Mätzener und Simon Bär (Nachfolger), Infragon Ingenieure AG, 3400 Burgdorf, erteilt worden.
Die Genehmigung des Nachführungsvertrags durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern ist im Juni 2026 erfolgt.
Der Gemeinderat
