Die Stichwahl (Majorzwahl / Mehrheitswahl) des Leiters Gemeindeversammlung findet gemäss Beschluss des Gemeinderates am Sonntag, 13. Dezember 2020 statt. Stimmberechtigt sind bei den Gemeindewahlen Schweizer Staatsangehörige welche am Wahltag ihren Wohnsitz länger als 3 Monate in der Gemeinde angemeldet haben und älter als 18-jährig sind. Folgende Wahlvorschläge liegen gemäss Art. 51 Urnenwahl- und Abstimmungsreglement im zweiten Wahlgang vor:
Leiter der Gemeindeversammlung
Vorschlag der Schweizerischen Volkspartei, SVP
Hofer Niklaus, 1967, Fachverantwortlicher & Stv. Chef Fertigung und Retablierung Armeeapotheke, neu
Vorschlag der Bürgerlich-Demokratischen Partei, BDP
Bischof Michael, 1961, Lehrer, neu
Gemäss Art. 9 Abs. 1 Urnenwahl- und Abstimmungsreglement wird das Wahlmaterial, bestehend aus kommunalem Stimmrechtsausweis sowie amtlichem Wahlzettel bis spätestens fünf Tage vor dem Wahlgang zugestellt.
Aefligen, 30. November 2020 Der Gemeinderat