
Gemäss dem Organisationsreglement (OgR) der Gemeinde Aefligen, ist die Gemeindeversammlung das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der niedergelassenen und stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich für die Verabschiedung des Budgets und der Rechnung statt. Weiter kann ein Zehntel der Stimmberechtigten verlangen, dass innert sechzig Tagen nach der schriftlichen Einreichung eine Versammlung durchgeführt wird. Der Gemeinderat kann auch zu weiteren Versammlungen einladen.
Befugnisse (Art. 13 bis 18 OgR) Auszug:
Finanzielle Kompetenzen
Donnerstag, 27. Juni 2013 |
Donnerstag, 12. Dezember 2013 |