Teilrevision Organisationsreglement und Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen, Genehmigung und Inkrafttreten

Publikation

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Aefligen am 07.12.2023 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements sowie das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 18.01.2024 vorbehaltlos genehmigt wurden. 

Die Teilrevision des Organisationsreglements und das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmung treten rückwirkend per 01.01.2024 in Kraft.

Aefligen, 22.01.2024     Der Gemeinderat